Persönliche Urkunden
Für Standesamt, Einbürgerung oder Meldebehörde.
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Sterbeurkunden
- Scheidungsurteile
- Führungszeugnisse und Strafregisterauszüge
Beglaubigte Übersetzung in Stuttgart? Wir unterstützen Fachkräfte, Familien und Unternehmen der Region bei amtlichen Übersetzungen – schnell und online.
Angebot anfordern
Eine beglaubigte Übersetzung wird von einer Übersetzerin oder einem Übersetzer angefertigt, die bzw. der von einem deutschen Gericht oder einer Justizbehörde allgemein beeidigt, ermächtigt oder öffentlich bestellt wurde. Mit Unterschrift, Stempel und Bestätigungsvermerk wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt.
Die Voraussetzungen und Bezeichnungen sind im Landesrecht geregelt und unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Die Landesjustizverwaltungen führen dazu eine gemeinsame Datenbank unter justiz-dolmetscher.de.
Translaze selbst ist kein beeidigter Übersetzer. Wir vermitteln und koordinieren Ihren Auftrag mit entsprechend ermächtigten Fachleuten. Ob zusätzlich eine Apostille oder Legalisation nötig ist, legt die empfangende Stelle fest.
Für Standesamt, Einbürgerung oder Meldebehörde.
Für Ausländerbehörde, Visum und Familiennachzug.
Für Anerkennung, Hochschulzulassung und Bewerbungen.
Für Gerichte, Notare und Behörden.
Für Handelsregister, Ausschreibungen und internationale Geschäfte.
Stuttgart ist ein Zentrum des Automobil- und Maschinenbaus. Ingenieurinnen und Ingenieure aus aller Welt benötigen für Visum, Anerkennung und Arbeitsvertrag beglaubigte Übersetzungen.
Für Baden-Württemberg sind die landesrechtlichen Anforderungen an Übersetzer und die Vorgaben der empfangenden Stelle zu prüfen. Die offizielle Justizdatenbank hilft bei der Recherche; sie ersetzt nicht die Checkliste des konkreten Verfahrens.
Für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sind übersetzte Zeugnisse und Qualifikationsnachweise ein wichtiger Bestandteil.
Deutschland zählt zu den wichtigsten Zuwanderungsländern Europas. Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht regelmäßig Daten zur ausländischen Bevölkerung und zu Wanderungen; dabei sind Ausländerinnen und Ausländer, Menschen mit Einwanderungsgeschichte und jährliche Zuzüge unterschiedliche Kennzahlen.
Wir zeigen nur Zahlen, die in amtlichen Quellen überprüft wurden. Aktuelle Daten zur ausländischen Bevölkerung finden Sie hier:
Senden Sie uns einen gut lesbaren Scan oder ein Foto jedes Dokuments.
Nennen Sie Ausgangs- und Zielsprache sowie die Stelle, bei der Sie einreichen.
Sie erhalten ein Angebot mit Preis, Lieferzeit und Lieferform.
Nach Ihrer Freigabe erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung im vereinbarten Format.
Der Preis richtet sich nach Sprachpaar, Umfang, Lesbarkeit, Bestätigungsanforderungen, Dringlichkeit und zusätzlichen Ausfertigungen. Postversand, Apostille oder Legalisation können weitere Leistungen sein. Reichen Sie die vollständigen Unterlagen ein, damit das Angebot den tatsächlichen Umfang abbildet.
Die Bearbeitungszeit hängt von Dokumentenmenge, Verfügbarkeit der ermächtigten Übersetzerin oder des Übersetzers und Lieferform ab. Nennen Sie Ihren Abgabetermin. Preis, Machbarkeit und Termin werden vor Auftragserteilung bestätigt; eine feste Lieferzeit lässt sich nicht für alle Unterlagen versprechen.
Angebot anfordernGeben Sie Ausgangs- und Zielsprache sowie die empfangende Stelle an. Die einschlägige Ermächtigung oder Beeidigung und die Anforderungen der Behörde sind zu prüfen. Fragen Sie nach Originalen, Bestätigungsvermerk, Papierfassung und eventuell notwendiger Apostille oder Legalisation.
Laden Sie alle Seiten einschließlich Rückseiten, Stempel und Anlagen hoch. Übermitteln Sie die behördliche Checkliste und gegebenenfalls die Namensschreibweise im Reisepass. Ein Scan muss lesbar und vollständig sein. Eine Übersetzung ersetzt weder fehlende Unterlagen noch eine Anerkennungsentscheidung.
Gemeinsame Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der LandesjustizverwaltungenDokumentleitfäden in englischer Sprache.
Übersetzungsanforderungen für DeutschlandEine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit eine gerichtlich ermächtigte bzw. beeidigte Übersetzerin oder ein Übersetzer mit Unterschrift und Stempel bestätigt.
Häufig Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Urteile und Verträge für Behörden, Standesämter und Hochschulen. Maßgeblich ist immer die Anforderung der empfangenden Stelle.
Das hängt von Sprache, Umfang, Format und Lieferzeit ab. Deshalb erstellen wir für jeden Auftrag ein individuelles Angebot statt pauschaler Preise.
Die Lieferzeit hängt von Art und Umfang der Unterlagen, Sprachpaar, Verfügbarkeit und Lieferform ab. Wir bestätigen den Termin im Angebot vor Ihrer Freigabe.
Ja. Sie laden Ihre Unterlagen hoch, erhalten das Angebot per E-Mail und wir koordinieren den Auftrag vollständig digital.
Meist genügt eine gut lesbare Kopie. Manche Stellen möchten zusätzlich das Original oder eine beglaubigte Kopie sehen.
Viele Behörden verlangen weiterhin die Papierfassung mit Originalstempel. Klären Sie das bitte vorab mit der empfangenden Stelle.
Meist ja. Die zuständige Stelle verlangt in der Regel Übersetzungen von Abschlüssen durch ermächtigte Übersetzer.
Senden Sie uns Ihre Unterlagen und erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Angebot anfordern