Persönliche Urkunden
Für Standesamt, Einbürgerung oder Meldebehörde.
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Sterbeurkunden
- Scheidungsurteile
- Führungszeugnisse und Strafregisterauszüge
Beglaubigte Übersetzung in Düsseldorf? Wir helfen bei Urkunden, Zeugnissen und Geschäftsdokumenten für Behörden und Unternehmen in der Landeshauptstadt.
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Eine beglaubigte Übersetzung wird von einer Übersetzerin oder einem Übersetzer angefertigt, die bzw. der von einem deutschen Gericht oder einer Justizbehörde allgemein beeidigt, ermächtigt oder öffentlich bestellt wurde. Mit Unterschrift, Stempel und Bestätigungsvermerk wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt.
Die Voraussetzungen und Bezeichnungen sind im Landesrecht geregelt und unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Die Landesjustizverwaltungen führen dazu eine gemeinsame Datenbank unter justiz-dolmetscher.de.
Translaze selbst ist kein beeidigter Übersetzer. Wir vermitteln und koordinieren Ihren Auftrag mit entsprechend ermächtigten Fachleuten. Ob zusätzlich eine Apostille oder Legalisation nötig ist, legt die empfangende Stelle fest.
Für Standesamt, Einbürgerung oder Meldebehörde.
Für Ausländerbehörde, Visum und Familiennachzug.
Für Anerkennung, Hochschulzulassung und Bewerbungen.
Für Gerichte, Notare und Behörden.
Für Handelsregister, Ausschreibungen und internationale Geschäfte.
Düsseldorf ist Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen und Standort vieler internationaler Unternehmen, Beratungen und Modefirmen.
Für internationale Beschäftigte in Düsseldorf können Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Personenstandsurkunden unterschiedliche Empfänger haben. Nennen Sie uns die Behörde, Hochschule oder Firma, damit die Anforderungen getrennt geprüft werden können.
In Nordrhein-Westfalen werden Übersetzerinnen und Übersetzer nach Landesrecht ermächtigt. Die zuständigen Justizstellen informieren über das Verfahren; registrierte Sprachmittler sind in der bundesweiten Justizdatenbank recherchierbar.
Deutschland zählt zu den wichtigsten Zuwanderungsländern Europas. Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht regelmäßig Daten zur ausländischen Bevölkerung und zu Wanderungen; dabei sind Ausländerinnen und Ausländer, Menschen mit Einwanderungsgeschichte und jährliche Zuzüge unterschiedliche Kennzahlen.
Wir zeigen nur Zahlen, die in amtlichen Quellen überprüft wurden. Aktuelle Daten zur ausländischen Bevölkerung finden Sie hier:
Senden Sie uns einen gut lesbaren Scan oder ein Foto jedes Dokuments.
Nennen Sie Ausgangs- und Zielsprache sowie die Stelle, bei der Sie einreichen.
Sie erhalten ein Angebot mit Preis, Lieferzeit und Lieferform.
Nach Ihrer Freigabe erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung im vereinbarten Format.
Der Preis richtet sich nach Sprachpaar, Umfang, Lesbarkeit, Bestätigungsanforderungen, Dringlichkeit und zusätzlichen Ausfertigungen. Postversand, Apostille oder Legalisation können weitere Leistungen sein. Reichen Sie die vollständigen Unterlagen ein, damit das Angebot den tatsächlichen Umfang abbildet.
Die Bearbeitungszeit hängt von Dokumentenmenge, Verfügbarkeit der ermächtigten Übersetzerin oder des Übersetzers und Lieferform ab. Nennen Sie Ihren Abgabetermin. Preis, Machbarkeit und Termin werden vor Auftragserteilung bestätigt; eine feste Lieferzeit lässt sich nicht für alle Unterlagen versprechen.
Angebot anfordernGeben Sie Ausgangs- und Zielsprache sowie die empfangende Stelle an. Die einschlägige Ermächtigung oder Beeidigung und die Anforderungen der Behörde sind zu prüfen. Fragen Sie nach Originalen, Bestätigungsvermerk, Papierfassung und eventuell notwendiger Apostille oder Legalisation.
Laden Sie alle Seiten einschließlich Rückseiten, Stempel und Anlagen hoch. Übermitteln Sie die behördliche Checkliste und gegebenenfalls die Namensschreibweise im Reisepass. Ein Scan muss lesbar und vollständig sein. Eine Übersetzung ersetzt weder fehlende Unterlagen noch eine Anerkennungsentscheidung.
Gemeinsame Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der LandesjustizverwaltungenDokumentleitfäden in englischer Sprache.
Übersetzungsanforderungen für DeutschlandEine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit eine gerichtlich ermächtigte bzw. beeidigte Übersetzerin oder ein Übersetzer mit Unterschrift und Stempel bestätigt.
Häufig Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Urteile und Verträge für Behörden, Standesämter und Hochschulen. Maßgeblich ist immer die Anforderung der empfangenden Stelle.
Das hängt von Sprache, Umfang, Format und Lieferzeit ab. Deshalb erstellen wir für jeden Auftrag ein individuelles Angebot statt pauschaler Preise.
Die Lieferzeit hängt von Art und Umfang der Unterlagen, Sprachpaar, Verfügbarkeit und Lieferform ab. Wir bestätigen den Termin im Angebot vor Ihrer Freigabe.
Ja. Sie laden Ihre Unterlagen hoch, erhalten das Angebot per E-Mail und wir koordinieren den Auftrag vollständig digital.
Meist genügt eine gut lesbare Kopie. Manche Stellen möchten zusätzlich das Original oder eine beglaubigte Kopie sehen.
Viele Behörden verlangen weiterhin die Papierfassung mit Originalstempel. Klären Sie das bitte vorab mit der empfangenden Stelle.
Wir koordinieren auch Japanisch–Deutsch, sofern ermächtigte Übersetzer für das Sprachpaar verfügbar sind.
Senden Sie uns Ihre Unterlagen und erhalten Sie ein individuelles Angebot.
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