Beglaubigte Übersetzung in München

Sie suchen eine beglaubigte Übersetzung in München? Wir koordinieren Übersetzungen von Urkunden, Zeugnissen und Verträgen für Münchner Behörden, Hochschulen und Arbeitgeber – vollständig online.

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München

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung wird von einer Übersetzerin oder einem Übersetzer angefertigt, die bzw. der von einem deutschen Gericht oder einer Justizbehörde allgemein beeidigt, ermächtigt oder öffentlich bestellt wurde. Mit Unterschrift, Stempel und Bestätigungsvermerk wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt.

Die Voraussetzungen und Bezeichnungen sind im Landesrecht geregelt und unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Die Landesjustizverwaltungen führen dazu eine gemeinsame Datenbank unter justiz-dolmetscher.de.

Translaze selbst ist kein beeidigter Übersetzer. Wir vermitteln und koordinieren Ihren Auftrag mit entsprechend ermächtigten Fachleuten. Ob zusätzlich eine Apostille oder Legalisation nötig ist, legt die empfangende Stelle fest.

Welche Dokumente wir übersetzen

Persönliche Urkunden

Für Standesamt, Einbürgerung oder Meldebehörde.

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Scheidungsurteile
  • Führungszeugnisse und Strafregisterauszüge

Aufenthalt und Einwanderung

Für Ausländerbehörde, Visum und Familiennachzug.

  • Aufenthaltstitel
  • Visumunterlagen
  • Unterlagen zum Familiennachzug
  • Arbeitsverträge

Zeugnisse und Abschlüsse

Für Anerkennung, Hochschulzulassung und Bewerbungen.

  • Diplome und Urkunden
  • Notenübersichten (Transcripts)
  • Schulzeugnisse
  • Berufsqualifikationen

Juristische Dokumente

Für Gerichte, Notare und Behörden.

  • Gerichtsurteile
  • Vollmachten
  • Notarielle Urkunden
  • Verträge und Vereinbarungen

Unternehmensdokumente

Für Handelsregister, Ausschreibungen und internationale Geschäfte.

  • Handelsregisterauszüge
  • Gesellschaftsverträge und Satzungen
  • Handelsverträge
  • Jahresabschlüsse

Beglaubigte Übersetzungen in München

München ist Standort zahlreicher internationaler Konzerne aus Technologie, Versicherung und Automobilbau, die regelmäßig Fachkräfte aus dem Ausland einstellen.

In Bayern werden Übersetzer von den Landgerichten öffentlich bestellt und allgemein beeidigt. Für Ausländerbehörde, Standesamt und Arbeitgeber reichen Zugezogene häufig übersetzte Personenstandsurkunden und Arbeitsverträge ein.

Bei Bewerbungen an LMU oder TUM sind die Vorgaben des jeweiligen Studiengangs maßgeblich. Prüfen Sie, welche Zeugnisse, Notenübersichten und Übersetzungen verlangt werden und ob Unterlagen direkt von der ausstellenden Hochschule kommen müssen.

Typische Behörden und Einrichtungen

  • Kreisverwaltungsreferat München (Ausländerbehörde)
  • Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Technische Universität München
  • Europäisches Patentamt

Internationale Bevölkerung und Zuwanderung

Deutschland zählt zu den wichtigsten Zuwanderungsländern Europas. Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht regelmäßig Daten zur ausländischen Bevölkerung und zu Wanderungen; dabei sind Ausländerinnen und Ausländer, Menschen mit Einwanderungsgeschichte und jährliche Zuzüge unterschiedliche Kennzahlen.

Wir zeigen nur Zahlen, die in amtlichen Quellen überprüft wurden. Aktuelle Daten zur ausländischen Bevölkerung finden Sie hier:

Entdecken Sie München

  • Marienplatz
  • Englischer Garten
  • Schloss Nymphenburg
  • Deutsches Museum

So funktioniert es

  1. 1

    Dokumente hochladen

    Senden Sie uns einen gut lesbaren Scan oder ein Foto jedes Dokuments.

  2. 2

    Sprachpaar wählen

    Nennen Sie Ausgangs- und Zielsprache sowie die Stelle, bei der Sie einreichen.

  3. 3

    Individuelles Angebot erhalten

    Sie erhalten ein Angebot mit Preis, Lieferzeit und Lieferform.

  4. 4

    Freigeben und Übersetzung erhalten

    Nach Ihrer Freigabe erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung im vereinbarten Format.

Kosten und Lieferzeit einer beglaubigten Übersetzung

Der Preis richtet sich nach Sprachpaar, Umfang, Lesbarkeit, Bestätigungsanforderungen, Dringlichkeit und zusätzlichen Ausfertigungen. Postversand, Apostille oder Legalisation können weitere Leistungen sein. Reichen Sie die vollständigen Unterlagen ein, damit das Angebot den tatsächlichen Umfang abbildet.

Die Bearbeitungszeit hängt von Dokumentenmenge, Verfügbarkeit der ermächtigten Übersetzerin oder des Übersetzers und Lieferform ab. Nennen Sie Ihren Abgabetermin. Preis, Machbarkeit und Termin werden vor Auftragserteilung bestätigt; eine feste Lieferzeit lässt sich nicht für alle Unterlagen versprechen.

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Sprachpaare und vollständige Unterlagen

Geben Sie Ausgangs- und Zielsprache sowie die empfangende Stelle an. Die einschlägige Ermächtigung oder Beeidigung und die Anforderungen der Behörde sind zu prüfen. Fragen Sie nach Originalen, Bestätigungsvermerk, Papierfassung und eventuell notwendiger Apostille oder Legalisation.

Laden Sie alle Seiten einschließlich Rückseiten, Stempel und Anlagen hoch. Übermitteln Sie die behördliche Checkliste und gegebenenfalls die Namensschreibweise im Reisepass. Ein Scan muss lesbar und vollständig sein. Eine Übersetzung ersetzt weder fehlende Unterlagen noch eine Anerkennungsentscheidung.

Gemeinsame Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen

Häufige Fragen

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit eine gerichtlich ermächtigte bzw. beeidigte Übersetzerin oder ein Übersetzer mit Unterschrift und Stempel bestätigt.

Welche Dokumente müssen beglaubigt übersetzt werden?

Häufig Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Urteile und Verträge für Behörden, Standesämter und Hochschulen. Maßgeblich ist immer die Anforderung der empfangenden Stelle.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Das hängt von Sprache, Umfang, Format und Lieferzeit ab. Deshalb erstellen wir für jeden Auftrag ein individuelles Angebot statt pauschaler Preise.

Wie lange dauert es?

Die Lieferzeit hängt von Art und Umfang der Unterlagen, Sprachpaar, Verfügbarkeit und Lieferform ab. Wir bestätigen den Termin im Angebot vor Ihrer Freigabe.

Kann ich die Übersetzung online beauftragen?

Ja. Sie laden Ihre Unterlagen hoch, erhalten das Angebot per E-Mail und wir koordinieren den Auftrag vollständig digital.

Brauche ich das Original?

Meist genügt eine gut lesbare Kopie. Manche Stellen möchten zusätzlich das Original oder eine beglaubigte Kopie sehen.

Wird eine digitale beglaubigte Übersetzung akzeptiert?

Viele Behörden verlangen weiterhin die Papierfassung mit Originalstempel. Klären Sie das bitte vorab mit der empfangenden Stelle.

Was bedeutet „öffentlich bestellt und beeidigt“ in Bayern?

So heißen in Bayern die gerichtlich zugelassenen Übersetzer. Ihre Bestätigung entspricht einer beglaubigten Übersetzung im Sinne anderer Bundesländer.

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